Hallo Stephan,
was mich etwas erschreckt hat, ist die Tatsache, dass im Impressum der Hoax vom "Hamburger Urteil" zu finden ist. Habt ihr keine Rechtsabteilung, die sowas kontrolliert? Der Haftungsauschluß ist völliger Unsinn. Erstens kann man sowas nach deutschem Recht überhaupt nicht und zum zweiten ist der Disclaimer das Hirngespinst eines völlig Unwissenden. Das Urteil ist niemals rechtskräftig geworden, denn die Parteien haben sich in der nächsten Instanz verglichen. Außerdem besagt die Urteilsbegründung genau das Gegenteil von dem aus, was dieser Disclaimer zu deuten versucht. WEG DAMIT!
Die Steuernummer muss nicht ins Impressum, die gehört lt. Rechtsvorschriften nur auf die Rechnungen des Unternehmens.
Was dagegen fehlt, ist die namentliche Benennung einer für die Inhalte verantwortlichen Person. Das ist rechtlich vorgeschrieben.
Hat euch eure externe Agentur (ich vermute mal die sitzt in MZG) denn nicht über diese einfachen Dinge aufgeklärt?
Im Grunde ist die Seite recht gute gemacht, hat aber einige kleine Unstimmigkeiten.
Was mir persönlich nicht gefällt, ist der Dressman auf der Introseite "Unternehmen". Warum ist hier kein Bild mit direktem Unternehmensbezug zu sehen, sondern eine Werbung für Oberhemden? Sorry, aber V&B macht doch nicht in Textilien.
Die AGB Ziffer 6 Satz "wenn die Ware schon benutzt wurde." und Ziff. 8 Satz "Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Saarbrücken." würd eich auch mal der rechtsabteilung zur Pürfung vorlegen. IMO kann man weder die Rücknahme von in Gebrauch genommener Ware grundsätzlich ausschließen noch gegenüber Verbrauchern eines festen Gerichtsstand erklären. Hier müsste wohl umformuliert werden.
Im Shop fehlen die Hinweise zur MwSt. bei den Preisen und ein Link zu den Verandkosten. Habe außer einer Position in den Nebenkosten im Warenkorb nichts zu den Lieferkosten gefunden. Gibt es keine Beschreibung oder habt ihr die gut versteckt?
Den weiteren Bestellvorgang habe ich mir nicht angesehen, sonst hätte ich mich registrieren müssen. Würde mich mal interessieren, ob der auch wirklich druchgängig rechtskonform ist.
Schönen sonnigen ersten April und... meine Hinweise sind KEIN Aprilscherz. ;-)
MfG
Arthur W. Borens