Zum Inhalt springen

Rechnung von Privat

Erstellt am 19. Oktober 2008 · 2 Antworten · letzte Antwort am 9. November 2008

Tags: Frage

einpraegsam.​net ·

In der Vergangenheit habe ich für einen kleinen Nebenjob eine Rechnung von Privat (ohne ausgewiesene MwSt.) gestellt.
Was gibt es hier zu beachten? Obergrenzen (Probleme bei Überschreitung dieser Grenze)? Vorteil bei einer Gewerbeanmeldung?

Grüße, Alex

Boris ·

Hallo Alex,

gut daß dein "Kunde" keine ausgewiesene Steuernummer auf der Rechnung verlangt hat. Dazu bist du gesetzlich verpflichtet. Die kannst du einfach bei deinem Finanzamt beantragen, vorrausgesetzt du plädierst auf eine "freiberufliche" Tätigkeit. Denn: eine (kostenpflichtige!) Gewerbeanmeldung kann ich Dir bei kleineren Jobs nicht empfehlen... dann klopfen sonst alle an deine Tür (Berufsgenossenschaft, usw.)

Bei einer Rechnungsstellung als Freiberufler kannst du auf die Ausweisung der Mehrwehrsteuer verzichten (Empfehlenswert, da du dann auch keine abführen musst), wenn du bei deiner Anmeldung beim Finanzamt die sog. Kleinunternehmerregelung geltend machst.
Vgl.: http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerregelung.html

Ich hoffe das hilft Dir.