Hallo,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage zum Impressum, bzw. Teledienstgesetz und Mehrsprachigkeit.
Ich habe eine Seite erstellt, die in Deutsch, Englisch und Italienisch verfügbar ist. Nachdem in Deutschland ja das Teledienstgesetzt bestimmte Angaben im Impressum vorschreibt, habe ich das natürlich auch ins Menü übernommen inklusive eines Disclaimertextes.
Weiß jemand, ob die Angaben dann auch in den anderen Sprachen verfügbar seien müssen? Beim englischen geht es ja noch, aber den Disclaimertext ins Italienische übersetzen?! Da fehlen mir, ehrlich gesagt, etwas die Sprachkenntnisse. Kann ich mir die Übersetzung sparen oder bekomme ich bei Wegfall u.U. rechtliche Probleme?
Zur Erklärung: Die Seite wird von einer Indexseite jeweils auf die verschiedenen Sprachen gelinkt, alles liegt aber auf einer .de Domain. In den Gesetzestexten heißt es, glaube ich, daß das Impressum mit nicht mehr als drei Klicks zu erreichen sein soll. Auf der sicheren Seite wäre ich natürlich mit einem italienischen Disclaimer (und Impressumangaben), weiß jemand eine Quelle, die einen Text zum Einfügen zur Verfügung stellt? Deutsch und Englisch habe ich, aber für die Zukunft wären auch andere Sprachen interessant, nicht nur Italienisch.
Viele Grüße // Susanne