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title: "Rechnung von Privat"
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created: "2008-10-19"
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# Rechnung von Privat

Community › Off-Topic · 2 Antworten · gestartet 2008-10-19

## Eröffnungsbeitrag

**einpraegsam.​net** · 2008-10-19 · [Beitrag #1](https://www.typo3.net/d/83020-rechnung-von-privat/1)

In der Vergangenheit habe ich für einen kleinen Nebenjob eine Rechnung von Privat (ohne ausgewiesene MwSt.) gestellt.
Was gibt es hier zu beachten? Obergrenzen (Probleme bei Überschreitung dieser Grenze)? Vorteil bei einer Gewerbeanmeldung?

Grüße, Alex

## Antworten

### [#2](https://www.typo3.net/d/83020-rechnung-von-privat/2) · Boris · 2008-11-09

Hallo Alex,

gut daß dein "Kunde" keine ausgewiesene Steuernummer auf der Rechnung verlangt hat. Dazu bist du gesetzlich verpflichtet. Die kannst du einfach bei deinem Finanzamt beantragen, vorrausgesetzt du plädierst auf eine "freiberufliche" Tätigkeit. Denn: eine (kostenpflichtige!) Gewerbeanmeldung kann ich Dir bei kleineren Jobs nicht empfehlen... dann klopfen sonst alle an deine Tür (Berufsgenossenschaft, usw.)

Bei einer Rechnungsstellung als Freiberufler kannst du auf die Ausweisung der Mehrwehrsteuer verzichten (Empfehlenswert, da du dann auch keine abführen musst), wenn du bei deiner Anmeldung beim Finanzamt die sog. Kleinunternehmerregelung geltend machst.
Vgl.: <http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerregelung.html>

Ich hoffe das hilft Dir.

### [#3](https://www.typo3.net/d/83020-rechnung-von-privat/3) · einpraegsam.​net · 2008-11-09

Dank dir

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Quelle: „Rechnung von Privat“, typo3.net, https://www.typo3.net/d/83020-rechnung-von-privat
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