ORT unbedingt in den BETREFF schreiben
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Verfasst am: 28. 03. 2012 [14:47]
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dvschuetz
Themenersteller
Dabei seit: 09.03.2008
Beiträge: 109
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Aus gegebenem Anlass: Liebe Inserenten, wenn der Einsatzort aus irgendwelchen Gründen festgelegt ist und die Arbeit nicht remote erledigt werden soll, dann bitte den Einsatzort unbedingt IM BETREFF jedes Inserates angeben. Das erleichtert allen, die den Thread verfolgen, die Übersicht und spart Zeit. Siehe dazu auch die Info ganz ganz oben in diesem Forum "Hinweis zu Jobs/Aufträge", dort Absatz 1 (!) Noch ein rechtlicher Tipp: Angebote für Freelancer, in denen ein Einsatzort vorgegeben werden soll, fallen in der IT-Branche in der Regel unter die gesetzlich verbotene "Scheinselbstständigkeit", da anders als z.B. bei Krankenpflegern die körperliche Anwesenheit des Dienstleisters zur Erledigung von Aufgaben nicht erforderlich ist - abgesehen von gelegentlichen Besprechungen. Indem Sie - für Freelancer keinen Einsatzort vorgeben, oder - bei festem Einsatzort einen normalen Angestelltenvertrag (auch zeitlich befristet) machen, ersparen Sie sich, dass im Folgejahr die Sozialversicherungen, die Berufsgenossenschaft und das Finanzamt auf Sie zukommen und für die Scheinselbstständigen Beiträge nachfordern. DvSchuetz PS: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 28.03.2012 um 14:51.] typo3 4.5.x Multilingual Multidomain
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Verfasst am: 28. 03. 2012 [15:23]
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Norman2k
Dabei seit: 01.09.2004
Beiträge: 1145
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dvschuetz schrieb: Noch ein rechtlicher Tipp: Angebote für Freelancer, in denen ein Einsatzort vorgegeben werden soll, fallen in der IT-Branche in der Regel unter die gesetzlich verbotene "Scheinselbstständigkeit" Das ist jetzt aber sehr verallgemeinert und ich denke nicht, dass schon ein fester Einsatzort alleine dafür ausreicht um unter die Scheinselbstständigkeit zu fallen. Was ist z.B. wenn er zwar vor Ort arbeiten "muss", seine Zeit aber trotzdem (im gewissen Rahmen) frei einteilen kann und die Örtlichkeiten auch für das Erledigen von anderen Kundenaufträgen nutzt? Reden wir hier von einem Auftrag über 5 Tage oder 2 Jahre? |
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Verfasst am: 28. 03. 2012 [21:01]
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dvschuetz
Themenersteller
Dabei seit: 09.03.2008
Beiträge: 109
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Hallo Norman2k, klar gibt es immer Ausnahmen von der Regel. Sicher ist hier aber auch nicht der Platz, alles en detail und mit allen möglichen Sonderkonstellationen zu beschreiben. Aber in den meisten Fällen kann man das als Faustregel nehmen und ein paar Auftraggebern, die hier inserieren, scheint es nicht bekannt zu sein (auch wenn das eine Minderheit sein dürfte). Zum Einsatzort: Es geht ja nicht darum, ob ein Einsatzort fest oder variabel ist, sondern ob er vom Auftraggeber vorgegeben ist oder nicht. Hier schlagen dann außerdem für jeden, der kein externes Büro außerhalb seiner Wohnung angemietet hat, die Richtlinien für das "häusliche Arbeitszimmer" zu: Wenn Du nicht den weit überwiegenden Teil Deiner Tätigkeit im eigenen Arbeitszimmer erledigst, sondern an einem Dir zur Verfügung gestellten Schreibtisch/PC des Auftraggebers, streicht Dir das Finanzamt jegliche Arbeitszimmernutzungsabsetzung. Und wenn das sehr häufig ein und derselbe Auftraggeber ist, stellen die gleich anschließend, oft nicht ganz unberechtigt, die Frage nach der Scheinselbstständigkeit. Beispiel: Vor knapp vier Wochen gab es hier eine "Ausschreibung" zum Dateneinpflegen in Typo3. Also ein typischer Online-Job, den man auch vom Strand in Tahiti erledigen kann. Auf Anfrage stellte sich heraus, dass die einen "Freelancer" wollen, also bloß keine Steuerkarte oder 400-Euro-Regelung wollten, also ohne Sozialversicherung, BG-Unfallversicherung, Steuer etc. - aber auch nur einen Hilfskraft-Stundensatz möglichst ohne MWSt (!!!), und der sollte unbedingt dort im Büro, also "unter Aufsicht" die Sachen eintippen. Aäääh - Hallo? Aber wie gesagt - die meisten Angebote hier sind ordentlich und korrekt. Nur den wenigen, die es noch nicht wissen, wollte ich mal eine Faustregel zur Hand geben. Nähere Auskünfte erteilt jedem das zuständige Finanzamt, und das sogar kostenlos. typo3 4.5.x Multilingual Multidomain
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Verfasst am: 29. 03. 2012 [08:10]
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Norman2k
Dabei seit: 01.09.2004
Beiträge: 1145
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dvschuetz schrieb: Beispiel: Vor knapp vier Wochen gab es hier eine "Ausschreibung" zum Dateneinpflegen in Typo3. Also ein typischer Online-Job, den man auch vom Strand in Tahiti erledigen kann. Auf Anfrage stellte sich heraus, dass die einen "Freelancer" wollen, also bloß keine Steuerkarte oder 400-Euro-Regelung wollten, also ohne Sozialversicherung, BG-Unfallversicherung, Steuer etc. - aber auch nur einen Hilfskraft-Stundensatz möglichst ohne MWSt (!!!), und der sollte unbedingt dort im Büro, also "unter Aufsicht" die Sachen eintippen. Aäääh - Hallo? Da gebe ich dir natürlich uneingeschränkt Recht, das ist vorn A.... Und das ist dann natürlich unnütze Zeit die man mit Kommunikation vergeudet, besonders wenn man das erst kurz vor Vertragsabschluss erfährt. Ich hoffe mal, dass niemand so dumm war, so ein "Angebot" anzunehmen |



